Der TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. würdigt sowohl außergewöhnliche Verdienste, sportlich herausragende Leistungen, als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen. Hierzu wird nachfolgende Ehrungsordnung erlassen. Diese Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Ordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
- Grundsätze
Bei sämtlichen Ehrungen durch den Verein zählen als Mitgliedsjahre die Jahre ab dem Eintritt in den Verein. Ein Mindestalter ist teilweise zu berücksichtigen. Maßgeblich für die Berechnung der Mitgliedsjahre sind die entsprechenden Eintragungen in der Mitgliederverwaltungskartei. Das Entscheidungsrecht für die Verleihung der bronzenen Ehrennadel, der silbernen Ehrennadel und der goldenen Ehrennadel hat der Vorstand. Das Vorschlagsrecht liegt bei jedem Vorstandsmitglied und muss beim 1. Vorsitzenden schriftlich hinterlegt werden. Die Ehrungen sollen nach Möglichkeit in einem würdigen Rahmen erfolgen. Rückwirkende Ehrungen durch evtl. Änderungen in der Ehrungsordnung sind nicht vorgesehen. Ein satzungsmäßiger Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht. Alle Ehrungen werden in den Verwaltungsdateien vermerkt. - Antragstellung
Alle Ehrungsanträge sind grundsätzlich an den 1. Vorsitzenden zu richten. Jahresjubiläen werden ohne Antrag geehrt. Anträge sind schriftlich mit Angabe des vollen Namens des zu Ehrenden und des Antragsstellers zu stellen. Der 1. Vorsitzende leitet den entsprechenden Antrag bei der nächsten Vorstandssitzung an den Vorstand weiter. Die Anträge sind mit einer 2/3 Mehrheit des Vorstands zu beschließen und sind entsprechend im Protokoll zu vermerken. - Verleihung der Ehrung
Die Ehrung wird durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, vorgenommen. -
Grund der Ehrung:
Der TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. ehrt seine Mitglieder und würdige Persönlichkeiten bezüglich- langjähriger Mitgliedschaft
- Ernennung zum Ehrenmitglied
- außergewöhnlicher Verdienste um den TV
- herausragenden sportlichen Leistungen
-
Art und Voraussetzungen für Ehrungen \
- langjährige Mitgliedschaft, gerechnet vom Eintrittsjahr Für 25-jährige Mitgliedschaft wird die Ehrennadel in Bronze verliehen. Für 40-jährige Mitgliedschaft wird die Ehrennadel in Silber verliehen. Für 50-jährige Mitgliedschaft wird die goldene Ehrennadel mit Beurkundung verliehen. Ehrungsordnung des TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. Stand: 11.03.2025 TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. 2 Die „Ehrennadel in Bronze“ erhalten Mitglieder grundsätzlich nach 25-jähriger Mitgliedschaft. Bei mehrjähriger Ausübung von Funktionen im Verein (z.B. in der Vorstandschaft, als Abteilungsleiter, Übungsleiter u.ä.) oder bei anderen besonderen Verdiensten kann von Fall zu Fall schon vorzeitig die Ehrennadel verliehen werden, nicht aber vor Ablauf von mindestens 10 Mitgliedsjahren. Die Amtszeit soll 6 Jahre nicht unterschreiten. Die „Ehrennadel in Silber“ erhalten Mitglieder grundsätzlich nach 40-jähriger Mitgliedschaft. Bei mehrjähriger Ausübung von Funktionen im Verein (z.B. in der Vorstandschaft, als Abteilungsleiter, Übungsleiter u.ä.) oder bei besonderen Verdiensten kann von Fall zu Fall schon vorzeitig die Ehrennadel verliehen werden, nicht aber vor Ablauf von mindestens 20 Mitgliedsjahren. Die Amtszeit soll 10 Jahre nicht unterschreiten. Die „Ehrennadel in Gold“ erhalten Mitglieder grundsätzlich nach 50-jähriger Mitgliedschaft. Bei mehrjähriger Ausübung von Funktionen im Verein (z.B. in der Vorstandschaft, als Abteilungsleiter, Übungsleiter u.ä.) oder bei besonderen Verdiensten kann von Fall zu Fall schon vorzeitig die Ehrennadel verliehen werden, nicht aber vor Ablauf von mindestens 25 Mitgliedsjahren. Die Amtszeit soll 14 Jahre nicht unterschreiten.
- Ernennung zum Ehrenmitglied Eine automatische Ernennung zum Ehrenmitglied nach einer gewissen Mitgliedsdauer findet nicht statt. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um die Sache des Sports, sowie um den Verein außergewöhnlich verdient gemacht haben. Sie können auf Antrag eines Vorstandsmitglieds durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit. Auf § 4 der Vereinssatzung wird verwiesen.
- Außergewöhnliche Verdienste Die Urkunde für ehrenvolle Verdienste im Namen und für den TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden, die den Verein in vorbildlicher Weise unterstützen und fördern. Die Personen sollen mindestens volljährig sein und durch entsprechenden Leumund und Auftreten in der Öffentlichkeit zur Ehrung geeignet sein.
- Herausragende sportliche Leistungen Für herausragende sportliche Leistungen werden Mitglieder, Mannschaften oder Teams des TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. besonders geehrt. Art und Umfang der Ehrung werden vom Vorstand festgelegt. Ein Mindestalter ist nicht zu berücksichtigen. Die Ehrung erfolgt durch Übergabe von Pokalen, Medaillen, Urkunden und andere dem Ereignis würdigen Anerkennungen.
- Ehrungen durch Fachverbände
Der Verein kann für alle Vereinsmitglieder bei den entsprechenden Sportverbänden, Sportkreisen und anderen Institutionen für je nach Mitgliedsjahren oder nach weiteren Voraussetzungen (entsprechend der Ehrungsordnungen der Verbände und Gremien) eine Ehrung durch diese Fachverbände und Sportkreise beantragen. Für Ehrungen durch die Fachverbände usw. sind die jeweiligen Abteilungen des Vereins zuständig und beantragen diese Ehrung mit den jeweiligen Formularen über den Vorstand. Ehrungsordnung des TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. Stand: 11.03.2025 TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. 3 Der Verein beantragt für Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter und lizenzierte Übungsleiter bei den entsprechenden Gremien und Institutionen (entsprechend der Ehrungsordnungen der Verbände und Gremien) eine Ehrung durch diesen Verband. Für die Beantragung und Durchführung von Ehrungen ist, sofern diese Ordnung keine abweichenden Regelungen vorsieht, der Vorstand verantwortlich. - Sonstige Ehrungen
Alle Mitglieder erhalten ab ihrem 70. Geburtstag (und danach bei jedem weiteren runden Geburtstag) nach Möglichkeit einen Besuch und eine Aufmerksamkeit. Als preislicher Orientierungsrahmen sind hier grundsätzlich 25€ vorgesehen. Im Einzelfall kann dieser Betrag angepasst werden. Die Ehrung kann durch den Vorstand verweigert werden, sollte die Person ein nicht dem Vereinswohl dienendes Verhalten an den Tag legen. - Tod eines Vereinsmitgliedes
Beim Tod von verdienten Mitgliedern, Funktionsträgern und Ehrenmitgliedern entscheidet der 1. Vorsitzende zusammen mit dem Vorstand von Fall zu Fall über eine Kranzniederlegung, eine Abordnung zur Beerdigung oder einen Nachruf. Ein genereller Anspruch besteht nicht. Die Durchführung von Besuchen und die Beschaffung von Geschenken liegt im Zuständigkeitsbereich des 1. Vorsitzenden bzw., nach Rücksprache, in dem eines anderen Vorstandschaftsmitglieds bzw. des jeweiligen Abteilungsleiters. Für das Verfassen von Beileidskarten ist eine vom Vorstand zu bestimmende Person verantwortlich. -
Ort und Zeitpunkt der Ehrungen
Die Ehrungen werden in würdigem Rahmen von Veranstaltungen des Vereins vorgenommen z.B.:- Jahreshauptversammlung
- Jubiläumsfeiern des Sportvereins
- besondere Veranstaltungen (z.B. Theaterabende)
- Aberkennung einer Ehrung
Der Vorstand kann durch Beschluss eine Vereinsehrung wegen Vergehen, das den Ausschluss aus dem Verein zur Folge hat, Ehrungen als nichtig erklären und die damit verbundenen Anerkennungen zurückfordern. Ebenso werden in einem solchen Fall Verbände und Institutionen, die durch Antrag des Vereins eine Ehrung durchgeführt haben, entsprechend informiert. Die für die Rücknahme von Ehrungen entstehenden Kosten und den Eigenschaden hat der Verursacher selbst zu tragen. Ein Einspruchsrecht ist hierfür nicht vorgesehen. - Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen der Ordnung unwirksam sein sollten oder diese Ordnung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Ordnung vereinbart werden sollte. - Inkrafttreten
Diese Ehrungsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 11.03.2025 beschlossen. Änderungen sind über den 1. Vorsitzenden zu beantragen und in einer, vom 1. Vorsitzenden einzuberufenden, Vorstandssitzung, mit 2/3 Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Ehrungsordnung des TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. Stand: 11.03.2025 TV 1927 Unzenberg / Heinzenbach e.V. 4 Vorstandsmitglieder zu beschließen. - Schlussbestimmungen
Diese Ehrungsordnung tritt nach Beschluss des Vorstandes in Kraft. Alle bisherigen Ehrungsordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Stand: März 2025